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Arbeitsrecht

Archiv (30)

Die Änderungen durch das NachweisG 08.2022 sind noch nicht eingearbeitet.

DBfK Nordwest

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Bitte die Anwendunghinweise beachten!

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DBfK Südost

Die 6. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (6. PflegeArbbV)  tritt am 1. Februar 2024 in Kraft.

ab 01.01.2024: Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte  auf 538 € angehoben

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