Die Änderungen durch das NachweisG 08.2022 sind noch nicht eingearbeitet.
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Bitte die Anwendunghinweise beachten!
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Die 6. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (6. PflegeArbbV) tritt am 1. Februar 2024 in Kraft.
ab 01.01.2024: Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte auf 538 € angehoben
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